Gelöbnis

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Gelöbnis

Definition, Bedeutung

  • Als Gelöbnis bezeichnet man eine formelle und strenge Art des Versprechens. Es ist eine dem Eid gleichstehende Beteuerung, die Pflichten eines Beamten, Richters oder Rechtsanwalts getreulich zu erfüllen.
  • Bekenntnis, das Rekruten ablegen und damit ihre Pflichten annehmen
  • das Geloben, feierliches Versprechen; ein gelöbnis ablegen
  • ein feierliches (rituelles) Versprechen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gelöbnis' trennt man wie folgt:

  • Ge|löb|nis
(Definition ergänzt von Jan am 03.03.2019)
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Begriffe mit Gelöbnis

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