Generalanwalt

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Generalanwalt

Definition, Bedeutung

Mit Generalanwalt werden am europäischen Gerichtshof dem Gericht gemäß Art. 228 EGVA zugeordnete "Anwälte" bezeichnet, die den Gerichtshof bei der Entscheidungsfindung unterstützten. Die Generalanwälte sind von den Parteien unabhängig und erarbeiten begründete Schlussanträge für jede vom Gerichtshof zu entscheidende Rechtssache. Der Gerichtshof ist an die Schlussanträge nicht gebunden, gleichwohl folgt er ihnen in der Praxis oft. Zur Auslegung von EuGH-Entscheidungen ist daher oft auch die Kenntnis der Schlussanträge wichtig.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Generalanwalt' trennt man wie folgt:

  • Ge|ne|ral|an|walt
(Definition ergänzt von Alisa am 22.02.2019)
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