Generalkonsulat
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Generalkonsulat
Definition, Bedeutung
- Ein Generalkonsulat ist eine konsularische Auslandsvertretung eines souveränen Staates, die eigenständig (unabhängig von der Konsularabteilung der Botschaft) organisiert ist.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Generalkonsulat' trennt man wie folgt:
- Ge|ne|ral|kon|su|lat
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