Gerichtskampf

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Gerichtskampf

Definition, Bedeutung

  • Der Gerichtskampf oder gerichtliche Zweikampf (lat. duellum) war ein Rechtsinstitut im Mittelalter und diente zur Klärung von in anderer Form nicht lösbaren Streitigkeiten, vorrangig unter Rittern und freien Bürgern.

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(Definition ergänzt von Gregor am 18.03.2019)
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