Geschäftsträger
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Geschäftsträger
Definition, Bedeutung
- Als Geschäftsträger (chargé d’affaires) werden im diplomatischen Sprachgebrauch, spätestens seit dem Wiener Kongress von 1814 und dem Aachener Protokoll von 1818, allgemein nachrangige Vertreter im zwischenstaatlichen Verkehr bezeichnet.
- diplomatischer Vertreter auf der untersten Rangstufe
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Geschäftsträger' trennt man wie folgt:
- Ge|schäfts|trä|ger
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