Geschäftsträger

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Geschäftsträger

Definition, Bedeutung

  • Als Geschäftsträger (chargé d’affaires) werden im diplomatischen Sprachgebrauch, spätestens seit dem Wiener Kongress von 1814 und dem Aachener Protokoll von 1818, allgemein nachrangige Vertreter im zwischenstaatlichen Verkehr bezeichnet.
  • diplomatischer Vertreter auf der untersten Rangstufe

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Geschäftsträger' trennt man wie folgt:

  • Ge|schäfts|trä|ger
(Definition ergänzt von Karim am 03.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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