Geschütz

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Geschütz

Definition, Bedeutung

  • Geschütz (ursprünglich die Waffe des Schützen, also Bogen; historisch Stück oder Büchse) bezeichnet im Militärwesen eine schwere, nicht zum Handgebrauch verwendbare Rohrwaffe.
  • jemanden heftig angreifen; gewichtige Argumente vorbringen; viel Aufwand betreiben, um ein Ziel zu erreichen 
  • Militär: schwere, nicht zum Handgebrauch verwendbare Rohr-Waffe
  • zum Handgebrauch nicht verwendbare, große Feuerwaffe; schweres geschütz auffahren (übertr.) jmdm. deutlich, sogar grob die Meinung sagen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Geschütz' trennt man wie folgt:

  • Ge|schütz
(Definition ergänzt von Joana am 07.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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