Gleichberechtigung

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Gleichberechtigung

Definition, Bedeutung

Gleichberechtigung bezeichnet die rechtliche Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem.

Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde. Sie war als Gleichberechtigung der sozialen Stände im Staat (égalité) neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution. Erst im zwanzigsten Jahrhundert folgte in Europa die Gleichberechtigung der Frau im Staat, die sich an der Einführung des Frauenwahlrechts (Deutschland und Österreich 1918, Schweiz 1971) nachzeichnen lässt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gleichberechtigung' trennt man wie folgt:

  • Gleich|be|rech|ti|gung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Gleichberechtigung'

  • Darum entstand zunächst nur in wenigen Frauen durch das Beispiel der Italienerinnen der Wunsch nach geistiger Fortbildung, nach intellektueller Gleichberechtigung.Quelle: Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie - Sigmund Freud
(Definition ergänzt von Damien am 14.04.2019)
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