höhere Gewalt

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höhere Gewalt

Definition, Bedeutung

  • Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).
  • etwas, auf das man keinen Einfluss hat und das nicht vorhersehbar ist (z.B. Naturkräfte, Handlungen Dritter) 

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(Definition ergänzt von Ilias am 24.02.2019)
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