Handelsgesellschaft

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Handelsgesellschaft

Definition, Bedeutung

Mit Handelsgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist.

Handelsgesellschaften sind zunächst die im zweiten Buch des HGB geregelte Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft.

Gemäß Â§ 3 Abs. 1 AktG ist die Aktiengesellschaft, gemäß Â§Â§ 278 iVm § 3 Abs. 1 AktG die Kommanditgesellschaft auf Aktien, gemäß 13 Abs. 3 GmbHG die GmbH, sowie gemäß HGB die Reederei eine Handelsgesellschaft.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Handelsgesellschaft' trennt man wie folgt:

  • Han|dels|ge|sell|schaft
(Definition ergänzt von Elisabeth am 22.02.2019)
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Begriffe mit Handelsgesellschaft

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