Handelsmarine

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Handelsmarine

Definition, Bedeutung

  • Die Handelsmarine oder Handelsflotte umfasst alle Seeschiffe, die in das Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und der Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern (Handelsschiffe) und Personen dienen (d. h.
  • Gesamtheit aller Seeschiffe, die in das Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und Güter oder Personen transportieren

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Handelsmarine' trennt man wie folgt:

  • Han|dels|ma|ri|ne
(Definition ergänzt von Giulia am 21.03.2019)
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