kammermusik
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kammermusik
Definition, Bedeutung
- Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik, die im Gegensatz zur Kirchenmusik für die fürstliche „Kammer“, also den weltlich-repräsentativen Gebrauch bestimmt war.
- Musik, die ursprünglich bei Hofe aufgeführt wurde.
- Musik zur Darbietung in kleinem Raum und für wenige, solistisch besetzte Instrumente
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'kammermusik' trennt man wie folgt:
- Kam|mer|mu|sik
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