kammermusik

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kammermusik

Definition, Bedeutung

  • Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik, die im Gegensatz zur Kirchenmusik für die fürstliche „Kammer“, also den weltlich-repräsentativen Gebrauch bestimmt war.
  • Musik, die ursprünglich bei Hofe aufgeführt wurde.
  • Musik zur Darbietung in kleinem Raum und für wenige, solistisch besetzte Instrumente

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'kammermusik' trennt man wie folgt:

  • Kam|mer|mu|sik
(Definition ergänzt von Marten am 25.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Übersetzung

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Begriffe mit kammermusik

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