Kollationspflicht

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Kollationspflicht

Definition, Bedeutung

Mit Kollationspflicht wird die Ausgleichungspflicht von Erben bezeichnet, die zu Lebzeiten des Erblassers bereits Ausstattungen und Zuschüsse von diesem erhalten haben (§ 2050 BGB). Das Erhaltene wird bei Auseinandersetzung auf den Erbteil angerechnet.

Anzeige

(Definition ergänzt von Nike am 16.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige