Kommissionär
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Kommissionär
Definition, Bedeutung
- jmd., der unter eigenem Namen, aber im Auftrag und auf Rechnung eines anderen Geschäfte ausführt
- Kommissionär ist die Bezeichnung für einen selbstständigen Kaufmann (österr. Recht: Unternehmer), der Waren oder Wertpapiere nicht auf eigene Rechnung, sondern gegen eine Provision verkauft.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Kommissionär' trennt man wie folgt:
- Kom|mis|si|o|när
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