Kommissionär

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Kommissionär

Definition, Bedeutung

  • jmd., der unter eigenem Namen, aber im Auftrag und auf Rechnung eines anderen Geschäfte ausführt
  • Kommissionär ist die Bezeichnung für einen selbstständigen Kaufmann (österr. Recht: Unternehmer), der Waren oder Wertpapiere nicht auf eigene Rechnung, sondern gegen eine Provision verkauft.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kommissionär' trennt man wie folgt:

  • Kom|mis|si|o|när
(Definition ergänzt von Kimi am 17.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

Anzeige

Begriffe mit Kommissionär

Anzeige

Anzeige