Kondizierbarkeit
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Kondizierbarkeit
Definition, Bedeutung
(§ 812 Abs. 2 BGB) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.- Rückstand bei der Mietzahlung
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(Definition ergänzt von Alwin am 01.03.2019)
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