Kondizierbarkeit

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Kondizierbarkeit

  • Definition, Bedeutung

    (§ 812 Abs. 2 BGB) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
    • Rückstand bei der Mietzahlung

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(Definition ergänzt von Alwin am 01.03.2019)

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