Kopfsteuer

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Kopfsteuer

Definition, Bedeutung

Mit Kopfsteuer wird eine Personalsteuer bezeichnet, die jeden Bürger unabhängig von seiner (Einkommens-) Situation mit einem bestimmten für alle geltenden Betrag besteuert.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kopfsteuer' trennt man wie folgt:

  • Kopf|steu|er
(Definition ergänzt von Mette am 21.02.2019)

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