Kreuzverhör
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Kreuzverhör
Definition, Bedeutung
- Ein Kreuzverhör (engl. cross-examination) ist eine im anglo-amerikanischen Beweisrecht übliche Befragung der Zeugen und im Strafprozess auch des Beschuldigten durch den Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.
- scharfes Verhr; ein kreuzverhör mit jmdm. anstellen
- Vernehmung einer Person whrend eines Prozesses durch den Staatsanwalt und den Verteidiger; jmdn. ins kreuzverhör nehmen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Kreuzverhör' trennt man wie folgt:
- Kreuz|ver|hör
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