Kreuzverhör

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Kreuzverhör

Definition, Bedeutung

  • Ein Kreuzverhör (engl. cross-examination) ist eine im anglo-amerikanischen Beweisrecht übliche Befragung der Zeugen und im Strafprozess auch des Beschuldigten durch den Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.
  • scharfes Verhr; ein kreuzverhör mit jmdm. anstellen
  • Vernehmung einer Person whrend eines Prozesses durch den Staatsanwalt und den Verteidiger; jmdn. ins kreuzverhör nehmen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Kreuzverhör' trennt man wie folgt:

  • Kreuz|ver|hör
(Definition ergänzt von Thore am 16.03.2019)
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