Massendrucksache
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Massendrucksache
Definition, Bedeutung
- Vom 1. April 1925 an waren anschriftlose unverschlossene Massendrucksachen (Wurfsendungen), die an beliebige Gattungen von Empfängern, z. B. sämtliche Haushaltungen, offenen Geschäfte, bestimmte Berufsklassen usw. ausgehändigt werden sollen, unter bestimmten Bedingungen versuchsweise zur Verteilung durch die Post zugelassen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Massendrucksache' trennt man wie folgt:
- Mas|sen|druck|sa|che
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