no go
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no go
Definition, Bedeutung
- Der Ausdruck No-Go (amerikan. engl. ) bezeichnet als Anglizismus im Deutschen ein Verbot oder Tabu. „Das ist ein absolutes No-Go“ bedeutet: Es ist verboten, unangemessen (Fettnäpfchen, Fauxpas), schädlich oder kontraproduktiv; umgangssprachlich ist „Das geht gar nicht!“ gemeint.
- Tabu, Unding
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(Definition ergänzt von Lennert am 23.02.2019)
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