Nominativ

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Nominativ

Definition, Bedeutung

Der Nominativ (v. lat.: nominare = benennen) ist der 1. Kasus (lat. Kasus; pl. die Kasus = Fälle) im Deutschen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Nominativ auch Wer-Fall genannt.

Bedeutung

Der Nominativ ist der am häufigsten gebrauchte Fall der in der deutschen Grammatik verwendeten vier Fälle. Das Subjekt (Satzgegenstand) steht im Nominativ und kommt fast in jedem vollständigen Satz vor. Es kann nur bei einem Verb stehen, das in Person und Zahl (lat. numerus) gebeugt ist (finites Verb). Der Nominativ ist ein Kasus, der das Subjekt als Träger der Handlung bezeichnet. Er sagt über eine Person, eine Sache oder einen Gegenstand etwas aus.

Eine Ausnahme bilden hierbei die Imperativsätze (Befehlssätze), die ohne Subjekt auskommen können, zum Beispiel: Gib her!, Komm her! oder Nimm das Buch!

Geantwortet wird beim Nominativ im Deutschen bei Lebewesen auf die Frage Wer?, bei einer Sache, etwas Gedachtem oder beispielsweise etwas Unpersönlichem auf die Frage Was?.

Beispiele:

  • Der Enkelsohn spielt im Garten. - Wer spielt im Garten? - Der Enkelsohn.
  • Der Dachstuhl brennt. - Was brennt? - Der Dachstuhl.

Hierbei ist zu beachten, dass das Subjekt immer mit dem finiten Verb in Person und Zahl übereinstimmt. Daher wird auch von der Kongruenz (Übereinstimmung) zwischen Subjekt und Prädikat gesprochen.

  • Die Kinder spielen im Garten. - Das Kind spielt im Garten.
  • Das Haus brennt. - Die Häuser brennen.

Substantive, Adjektive (Eigenschaftswörter), Artikel (Geschlechtswörter) und Pronomen (Fürwörter) können im Nominativ gebildet werden und dabei im Singular oder im Plural stehen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Nominativ' trennt man wie folgt:

  • No|mi|na|tiv
(Definition ergänzt von Amon am 05.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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