Oberbootsmann
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Oberbootsmann
Definition, Bedeutung
- Der Oberbootsmann (Abk. OBtsm, in Listen OB) bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im zweitniedrigsten Feldwebeldienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Oberbootsmann' trennt man wie folgt:
- Ober|boots|mann
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