Ordinariat

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Ordinariat

Definition, Bedeutung

Das Bischöfliche Ordinariat ist in der katholischen Kirche die zentrale Behörde, die im Auftrag des lokalen Ordinarius (meistens ist dies der Bischof) das Bistum verwaltet. Das Wort ist abgeleitet von lat. (episcopus) ordinarius „Diözesanbischof“. Das Ordinariat wird vom Generalvikar geleitet. Daher heißt es vielfach auch Bischöfliches Generalvikariat. Im Kirchenrecht wird die Bezeichnung "Diözesankurie" verwendet (cann. 469ff. CIC).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ordinariat' trennt man wie folgt:

  • Or|di|na|ri|at
(Definition ergänzt von Furkan am 07.05.2019)
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Begriffe mit Ordinariat

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