Passivlegitimation

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Passivlegitimation

Definition, Bedeutung

  • Passivlegitimation (auch Sachbefugnis) ist die Zuständigkeit einer Person für einen Rechtsanspruch nach materiell-rechtlichen Aspekten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Passivlegitimation' trennt man wie folgt:

  • Pas|siv|le|gi|ti|ma|ti|on
(Definition ergänzt von Dina am 13.03.2019)
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