Passivlegitimation
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Passivlegitimation
Definition, Bedeutung
- Passivlegitimation (auch Sachbefugnis) ist die Zuständigkeit einer Person für einen Rechtsanspruch nach materiell-rechtlichen Aspekten.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Passivlegitimation' trennt man wie folgt:
- Pas|siv|le|gi|ti|ma|ti|on
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