Pflegekind
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Pflegekind
Definition, Bedeutung
Von einem Pflegekind spricht man, wenn ein Kind oder Jugendlicher regelmäßig für einen Teil des Tages (Tagespflege) oder dauernd (Vollzeitpflege) außerhalb des Elternhauses in Familienpflege ist. Die Pflegeperson bedarf grundsätzlich einer Pflegeerlaubnis (§ 44 SGB VIII).Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Pflegekind' trennt man wie folgt:
- Pfle|ge|kind
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