Probefahrt
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Probefahrt
Definition, Bedeutung
- Fahrt, um die Tauglichkeit eines Fahrzeugs zu prüfen
- Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Probefahrt' trennt man wie folgt:
- Pro|be|fahrt
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