Probefahrt

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Probefahrt

Definition, Bedeutung

  • Fahrt, um die Tauglichkeit eines Fahrzeugs zu prüfen
  • Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Probefahrt' trennt man wie folgt:

  • Pro|be|fahrt
(Definition ergänzt von Benjamin am 03.03.2019)

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