realgemeinde
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realgemeinde
Definition, Bedeutung
- Realgemeinden haben das moderne Kommunalrecht überlebt und sind Grundgenossenschaften mit nach Grundbesitz gestuftem Stimmrecht ihrer Mitglieder (ähnlich wie bei Kuxen) oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert (Realkörperschaft).
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'realgemeinde' trennt man wie folgt:
- Re|al|ge|mein|de
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