Rechtspflege

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Rechtspflege

Was ist eine Rechtspflege?

Definition, Bedeutung

Die Rechtspflege ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates. Sie umfasst die Gesamtheit derjenigen staatlichen Einrichtungen und Maßnahmen, die der Durchsetzung des Rechts dienen und damit die Wahrung der Rechte und Pflichten aller Bürgerinnen und Bürger sicherstellen sollen. Die Rechtspflege ist somit eine grundlegende Voraussetzung für den Schutz der Freiheit und der individuellen Rechte in einer Demokratie. Zu den zentralen Aufgaben der Rechtspflege gehören die Rechtsprechung, die Strafverfolgung, die Verwaltung von Justiz und Strafvollzug sowie die Rechtsberatung. Im engeren Sinn wird mit Rechtspflege die gesamte Tätigkeit der Justiz bezeichnet. Im weiteren Sinn zählt man auch Teile der Verwaltung zur Rechtspflege

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Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Rechtspflege

Wortart

Rechtspflege ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Herkunft, Abstammung

Das Wort "Rechtspflege" setzt sich aus den Wörtern "Recht" und "Pflege" zusammen. Der Begriff geht zurück auf das lateinische "iurisdictio", was so viel wie "Rechtsprechung" bedeutet.

Verwendung

Wie wird das Wort 'Rechtspflege' verwendet?

"Eine funktionierende Rechtspflege ist die Grundlage einer gerechten Gesellschaft. Nur wenn Recht und Gesetz gleichermaßen für alle gelten und konsequent durchgesetzt werden, können wir in einer sicheren und freiheitlichen Gesellschaft leben. Die Rechtspflege muss daher jederzeit auf einem hohen Niveau sein, um das Vert

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtspflege' trennt man wie folgt:

  • Rechts|pfle|ge

Beispielsätze mit dem Begriff 'Rechtspflege'

  • Auf diesem allgemeinen Glauben kann auch die Rechtspflege vollkommen sicher beruhen.Quelle: Aus den Politischen Testamenten - Friedrich II. von Preußen
  • Jedes Verbrechen gegen das werdende Leben des Kindes ist stets ein Verbrechen gegen beseeltes Leben; glaubt die Rechtspflege, Gradationen der Strafbarkeit aufstellen zu können, entsprechend den Ausbildungsgraden des beschädigten Lebens, so ist dieser Gesichtspunkt der Physiologie doch völlig fremd.Quelle: Rudolf Hermann Lotze: Medizinische Psychologie
(Definition ergänzt von Angelie am 28.03.2023)
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Begriffe mit Rechtspflege

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