Rechtspfleger

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Rechtspfleger

Definition, Bedeutung

Rechtspfleger sind besonders ausgebildete Beamte der österreichischen Gerichtsbarkeit, sie können genau bezeichnete Arten von Geschäften der Gerichtsbarkeit erster Instanz durchführen. Im Privatkonkurs wird der größte Teil der Verhandlungen von Rechtspflegern geführt, sie treffen auch den Großteil der Entscheidungen. Bei der Besorgung dieser Geschäfte sind die Rechtspfleger nur an die Weisungen des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richters gebunden, ihre Entscheidungen unterliegen der Prüfung im gerichtlichen Rechtsmittelverfahren.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtspfleger' trennt man wie folgt:

  • Rechts|pfle|ger
(Definition ergänzt von Joanna am 18.02.2019)

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Begriffe mit Rechtspfleger

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