Rechtsprechung

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Rechtsprechung

Was ist eine Rechtsprechung?

Definition, Bedeutung

  • Gerichtsbarkeit
  • Rechtsprechung bezeichnet
    - die rechtsprechende Gewalt – Judikative,
    - die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt – Judikatur,
    - bestimmte vorangegangene Judikate (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung) zu einer bestimmten Rechtsfrage (vgl. auch herrschende Meinung).

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Video

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=-6N4DJb1EVU

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=g5oCmXgWPGk

Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Rechtsprechung

Wortart

Rechtsprechung ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Herkunft, Abstammung

Zusammenbildung aus dem Substantiv Recht und dem Verb sprechen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Verwendung

Wie wird das Wort 'Rechtsprechung' verwendet?

"Rechtsprechung in der EU. Der Europäische Gerichtshof – Letzte Instanz in Europa. "

"Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht."

"Aktuelles aus der Rechtsprechung. Rechtsentscheidungen und wie sie zu verstehen sind."

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtsprechung' trennt man wie folgt:

  • Rechts|spre|chung
  • Recht|spre|chung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Rechtsprechung'

  • Aber weder bei der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat in seiner Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem späteren Rom nie ein militärisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des Senats gegeben hat.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Malina am 28.03.2023)
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