Rechtsprechung
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Rechtsprechung
Was ist eine Rechtsprechung?
Definition, Bedeutung
- Gerichtsbarkeit
- Rechtsprechung bezeichnet
- die rechtsprechende Gewalt – Judikative,
- die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt – Judikatur,
- bestimmte vorangegangene Judikate (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung) zu einer bestimmten Rechtsfrage (vgl. auch herrschende Meinung).
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Video
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=-6N4DJb1EVU
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=g5oCmXgWPGk
Schreibweise
Die richtige Schreibweise ist: Rechtsprechung
Wortart
Rechtsprechung ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).
Herkunft, Abstammung
Zusammenbildung aus dem Substantiv Recht und dem Verb sprechen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Verwendung
Wie wird das Wort 'Rechtsprechung' verwendet?
"Rechtsprechung in der EU. Der Europäische Gerichtshof – Letzte Instanz in Europa. "
"Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht."
"Aktuelles aus der Rechtsprechung. Rechtsentscheidungen und wie sie zu verstehen sind."
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Rechtsprechung' trennt man wie folgt:
- Rechts|spre|chung
- Recht|spre|chung
Beispielsätze mit dem Begriff 'Rechtsprechung'
- Aber weder bei der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat in seiner Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem späteren Rom nie ein militärisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des Senats gegeben hat.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
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