reichsunmittelbarkeit
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reichsunmittelbarkeit
Definition, Bedeutung
- Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.
- reichsunmittelbarer Zustand; Syn. Reichsfreiheit
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