reichsunmittelbarkeit

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reichsunmittelbarkeit

Definition, Bedeutung

  • Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.
  • reichsunmittelbarer Zustand; Syn. Reichsfreiheit

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(Definition ergänzt von Hasan am 10.03.2019)

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