Rentenabschlag
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Rentenabschlag
Definition, Bedeutung
Der Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des früheren Renteneintritts.Siehe: Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten, Abschlag bei Renten wegen Todes, Abschlag bei Versorgungsausgleich und Abschlag bei vorzeitiger Altersrente
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