Rentenabschlag

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Rentenabschlag

Definition, Bedeutung

Der Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des früheren Renteneintritts.
Siehe: Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten, Abschlag bei Renten wegen Todes, Abschlag bei Versorgungsausgleich und Abschlag bei vorzeitiger Altersrente

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(Definition ergänzt von Leonard am 28.03.2023)

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