Revolver

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Revolver

Definition, Bedeutung

  • Der Revolver gehört zur Kategorie der Handfeuerwaffen und wird durch das deutsche Waffenrecht (WaffG) als Kurzwaffe definiert.
  • drehbare Einspannvorrichtung
  • Handfeuerwaffe mit Trommelmagazin; Syn. Trommelrevolver
  • Revolver
  • Revolver

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Revolver' trennt man wie folgt:

  • Re|vol|ver
(Definition ergänzt von Stefan am 17.03.2019)
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