Sachantrag

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Sachantrag

Definition, Bedeutung

Mit Sachantrag wird ein Antrag einer Partei in einem Prozess bezeichnet, der sich auf den Inhalt der Entscheidung bezieht (Thomas/Putzo, ZPO, § 297 Rn. 1).

Beispiele: Klageanträge, Klagerücknahme und Erledigungserklärungen.

Mit Prozessantrag wird ein Antrag einer Partei in einem Prozess bezeichnet, dessen Inhalt nur das Verfahren betrifft (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 92).

Beispiel: Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits, Beweisanträge, Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Sachantrag' trennt man wie folgt:

  • Sach|an|trag
(Definition ergänzt von Leandra am 25.04.2019)

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