Sachantrag
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Sachantrag
Definition, Bedeutung
Mit Sachantrag wird ein Antrag einer Partei in einem Prozess bezeichnet, der sich auf den Inhalt der Entscheidung bezieht (Thomas/Putzo, ZPO, § 297 Rn. 1).Beispiele: Klageanträge, Klagerücknahme und Erledigungserklärungen.
Mit Prozessantrag wird ein Antrag einer Partei in einem Prozess bezeichnet, dessen Inhalt nur das Verfahren betrifft (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 92).
Beispiel: Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits, Beweisanträge, Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Sachantrag' trennt man wie folgt:
- Sach|an|trag
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