Sachbeschädigung

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Sachbeschädigung

Definition, Bedeutung

  • Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht.
  • vorstzliche Beschdigung von fremden Sachen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Sachbeschädigung' trennt man wie folgt:

  • Sach|be|schä|di|gung
(Definition ergänzt von Carla am 28.02.2019)
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