Sachwalter

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Sachwalter

Definition, Bedeutung

Person, die vom Gericht von Amts wegen oder auf Antrag zur Vertretung einer geistig behinderten oder psychisch kranken Person im Rechtsleben bestellt wird. Durch die Sachwalterschaft wird dem Betroffenen die Geschäftsfähigkeit ganz oder teilweise entzogen. Rechtsgeschäfte des Betroffenen sind ohne Genehmigung des Sachwalters oder Gerichtes ungültig (s. auch Geschäftsfähigkeit).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Sachwalter' trennt man wie folgt:

  • Sach|wal|ter

Beispielsätze mit dem Begriff 'Sachwalter'

  • Die spätere Justinianische Gesetzgebung setzte dieser Verordnung die Krone auf, indem sie erklärte: "Frauen sind von allen Aemtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein noch Verwaltungsbeamte, noch können sie klagen oder für andere als Beistände oder als Sachwalter vor Gericht auftreten.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
  • Sparkins war ein junger angehender Sachwalter.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
(Definition ergänzt von Eleni am 18.03.2019)
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