Schlüsselgewalt

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Schlüsselgewalt

Definition, Bedeutung

  • Die Schlüsselgewalt als familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, auch mit Wirkung für oder gegen den anderen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner durchzuführen.
  • Hausrecht
  • Recht der katholischen Kirche, Sndern zu vergeben
  • Recht eines Ehepartners, innerhalb des huslichen Wirkungskreises Geschfte ohne die Zustimmung des anderen Partners zu besorgen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Schlüsselgewalt' trennt man wie folgt:

  • Schlüs|sel|ge|walt
(Definition ergänzt von Maksim am 26.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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