sozialgerichtsbarkeit
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sozialgerichtsbarkeit
Definition, Bedeutung
- Die Sozialgerichtsbarkeit ist die in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'sozialgerichtsbarkeit' trennt man wie folgt:
- So|zi|al|ge|richts|bar|keit
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