Streitgegenstand

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Streitgegenstand

Definition, Bedeutung

  • Der Streitgegenstand bezeichnet den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Streitgegenstand' trennt man wie folgt:

  • Streit|ge|gen|stand
(Definition ergänzt von Elsa am 22.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme

Anzeige

Anzeige

Anzeige