Tarifrecht

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Tarifrecht

Definition, Bedeutung

Tarifparteien - Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften - können in Tarifverträgen Regeln über die Arbeitsverhältnisse und betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen bestimmen. Verbands- oder Flächentarifverträge gelten für das gesamte Gebiet, Firmen- oder Einzetarifverträge nur für die betreffenden Betriebe. Der Gesetzgeber kann einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklären.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Tarifrecht' trennt man wie folgt:

  • Ta|rif|recht
(Definition ergänzt von Helen am 12.03.2019)

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