Tatsache

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Tatsache

Definition, Bedeutung

Tatsache steht für:

  • allgemein einen erwiesenen Sachverhalt

im Rechtswesen:

  • äußere oder innere Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugängig sind; siehe Beweis (Rechtswesen)
  • offenkundige Tatsache, ein Sachverhalt der keines Beweises bedarf

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Tatsache' trennt man wie folgt:

  • Tat|sa|che

Beispielsätze mit dem Begriff 'Tatsache'

    (Definition ergänzt von Yannis am 05.03.2019)
    Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme

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