Zuzahlung

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Zuzahlung

Definition, Bedeutung

  • das Zuzahlen
  • Unter Zuzahlung oder Kostenbeteiligung, Selbstbehalt, Selbstbeteiligung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall an den entstandenen Kosten selbst zu tragen hat, z. B. als Praxis- oder Rezeptgebühr. Je nach Vertrag kann die Höhe ein absoluter und/oder prozentualer Anteil an den Kosten darstellen. Der Selbstbehalt ist maximal entweder jährlich oder bei jedem Schadensfall neu zu zahlen. Nur die darüber hinaus gehenden Kosten werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie / Monatsbeitrag angeboten werden. Das Verfahren wird auch Teilkaskoversicherung genannt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Zuzahlung' trennt man wie folgt:

  • Zu|zah|lung
(Definition ergänzt von Nico am 05.04.2019)
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