Überhangmandat

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Überhangmandat

Definition, Bedeutung

  • zustzlicher Sitz einer Partei im Bundestag, den die Partei dadurch erhlt, dass mehr Direktmandate bei einer Wahl gewonnen wurden, als ihr dem Zweitstimmenanteil gem zustehen; bei einer Wahl drei überhangmandate gewinnen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Überhangmandat' trennt man wie folgt:

  • Über|hang|man|dat
(Definition ergänzt von Tammo am 12.03.2019)
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