Überhangmandat
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Überhangmandat
Definition, Bedeutung
- zustzlicher Sitz einer Partei im Bundestag, den die Partei dadurch erhlt, dass mehr Direktmandate bei einer Wahl gewonnen wurden, als ihr dem Zweitstimmenanteil gem zustehen; bei einer Wahl drei überhangmandate gewinnen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Überhangmandat' trennt man wie folgt:
- Über|hang|man|dat
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