Gemengelage

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Gemengelage

Definition, Bedeutung

  • Die Gemengelage von Grundstücken ist die Zerstreuung der einzelnen Ackergrundstücke eines Besitzes über die gesamte Feldmark.

    Die Gemengelage hinderte aufgrund des mit ihr verbundenen Flurzwanges und der Nutzungsberechtigungen einen freieren Aufschwung der Wirtschaft und wurde durch die Agrargesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts beseitigt. Dabei wurden Grundstücke behördlicherseits zusammengelegt.

    Heute wird das Wort für eine unübersichtliche Situation verwendet, insbesondere was Interessen und Absichten der Handelnden anbetrifft.

  • Über die Flur verstreute Lage der zu einem Hof gehörenden Parzellen, im Gegensatz zur Einödflur.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Gemengelage' trennt man wie folgt:

  • Ge|men|ge|la|ge
(Definition ergänzt von Romy am 24.04.2019)

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Ergebnisse der Fragen

Was bedeutet bitte "Gemengelage"

antwortete vor 10 Jahren 566 Ansichten

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