Gemengelage
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Gemengelage
Definition, Bedeutung
-
Die Gemengelage von Grundstücken ist die Zerstreuung der einzelnen Ackergrundstücke eines Besitzes über die gesamte Feldmark.
Die Gemengelage hinderte aufgrund des mit ihr verbundenen Flurzwanges und der Nutzungsberechtigungen einen freieren Aufschwung der Wirtschaft und wurde durch die Agrargesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts beseitigt. Dabei wurden Grundstücke behördlicherseits zusammengelegt.
Heute wird das Wort für eine unübersichtliche Situation verwendet, insbesondere was Interessen und Absichten der Handelnden anbetrifft.
- Über die Flur verstreute Lage der zu einem Hof gehörenden Parzellen, im Gegensatz zur Einödflur.
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Gemengelage' trennt man wie folgt:
- Ge|men|ge|la|ge
Anzeige
Ergebnisse der Fragen
Anzeige
Anzeige