Abendrealschule

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Abendrealschule

Definition, Bedeutung

Die Abendrealschule führt Berufstätige zu einem mittleren Bildungsabschluss. Aufnahmevoraussetzung ist im Regelfall ein Mindestalter von 17 Jahren. In den letzten zwei Schulhalbjahren vor der Abschlußprüfung sind die Auszubildenden in der Regel von der Verpflichtung zur Ausübung einer Berufstätigkeit befreit." (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)
Der Besuch einer Abendrealschule ist förderungsfähig. Ermöglicht der Abschluss an der Abendrealschule den Besuch z. B. einer Hochschule, können beide Ausbildungen gemeinsam auch als weitere Ausbildung gefördert werden.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abendrealschule' trennt man wie folgt:

  • Abend|re|al|schu|le
(Definition ergänzt von Michel am 04.04.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige