Abfallrecht

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Abfallrecht

Definition, Bedeutung

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt, wer auf welche Art und Weise Abfall entsorgen darf. Ausgenommen sind die Beseitigung von Tierkörpern und die Bereiche Atomrecht und Strahlenschutz - dafür gibt es eigene Gesetze.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abfallrecht' trennt man wie folgt:

  • Ab|fall|recht
(Definition ergänzt von Tyron am 15.03.2019)

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