Abfindung

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Abfindung

Definition, Bedeutung

Eine Leistung (meist einmalige Geldentschädigung), durch die ein vermögensrechtlicher Anspruch weiterer Forderungen endgültig beseitigt wird. - Abfindung wird im allgemeinen Rechtsleben meist bezahlt, wenn ein vermögensrechtlicher Anspruch strittig oder unübersehbar ist, aber auch, wenn auf längere Zeit bestehende Rechtsbeziehungen beendet werden sollen

Durch einmalige finanzielle Abfindungen werden Rechtsansprüche "abgekauft". Abfindungen gibt es vor allem im Arbeitsrecht im Rahmen des Kündigungsschutzes, aber auch für Gesellschafter, Erben oder Eheleute, die auf Unterhalt verzichten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Abfindung' trennt man wie folgt:

  • Ab|fin|dung
(Definition ergänzt von Natalie am 12.04.2019)
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