Abgeurteilter
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Abgeurteilter
Definition, Bedeutung
- Ein Abgeurteilter ist derjenige Angeklagte, gegen den ein Strafbefehl erlassen worden ist oder dessen Strafverfahren nach der Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem Urteil oder mit einem Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde.
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