Abgeurteilter

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Abgeurteilter

Definition, Bedeutung

  • Ein Abgeurteilter ist derjenige Angeklagte, gegen den ein Strafbefehl erlassen worden ist oder dessen Strafverfahren nach der Eröffnung des Hauptverfahrens mit einem Urteil oder mit einem Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde.

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(Definition ergänzt von Henry am 24.04.2019)

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