Ablösesumme

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Ablösesumme

Definition, Bedeutung

  • Die Ablösesumme, im Mietrecht auch Abstand, ist ein Geldbetrag, der bei einem Rechtsgeschäft als Ausgleichszahlung geleistet wird.
  • Geldbetrag, der z. B. für den Wechsel eines Sportlers zu einem anderen Verein gezahlt wird; der Spieler kostet eine hohe ablösesumme

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ablösesumme' trennt man wie folgt:

  • Ab|lö|se|sum|me
(Definition ergänzt von Nina am 19.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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