Ablassbrief

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Ablassbrief

Definition, Bedeutung

  • Der Ablassbrief (auch Indulgenzbriefe, von lateinisch litterae indulgentiales oder Ablassblatt oder – insbesondere bei größerem Bildteil – Ablassbild genannt) bescheinigte dem Erwerber einen Ablass, den „Nachlass von auferlegten Strafen, die von dem Sünder nach seiner Umkehr noch zu verbüßen sind“.
  • katholische Kirche: Urkunde über den Kauf eines Erlasses von Sündenstrafen, Bescheinigung für den Kauf, die Erteilung eines Ablasses
  • Urkunde über den erteilten Ablass

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ablassbrief' trennt man wie folgt:

  • Ab|lass|brief
(Definition ergänzt von Nick am 02.03.2019)

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