Ablassbrief
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Ablassbrief
Definition, Bedeutung
- Der Ablassbrief (auch Indulgenzbriefe, von lateinisch litterae indulgentiales oder Ablassblatt oder – insbesondere bei größerem Bildteil – Ablassbild genannt) bescheinigte dem Erwerber einen Ablass, den „Nachlass von auferlegten Strafen, die von dem Sünder nach seiner Umkehr noch zu verbüßen sind“.
- katholische Kirche: Urkunde über den Kauf eines Erlasses von Sündenstrafen, Bescheinigung für den Kauf, die Erteilung eines Ablasses
- Urkunde über den erteilten Ablass
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ablassbrief' trennt man wie folgt:
- Ab|lass|brief
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