Ablieferung
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Ablieferung
Definition, Bedeutung
- Ablieferung ist die vertragsgemäße Erfüllungshandlung, durch die der Verkäufer einer Sache dem Käufer die tatsächliche Möglichkeit verschafft, den Kaufgegenstand an sich zu nehmen, nicht notwendig durch (körperliche) Übergabe.
- Übergabe eines Gegenstandes an einen Empfänger
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ablieferung' trennt man wie folgt:
- Ab|lie|fe|rung
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