Ablieferung

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Ablieferung

Definition, Bedeutung

  • Ablieferung ist die vertragsgemäße Erfüllungshandlung, durch die der Verkäufer einer Sache dem Käufer die tatsächliche Möglichkeit verschafft, den Kaufgegenstand an sich zu nehmen, nicht notwendig durch (körperliche) Übergabe.
  • Übergabe eines Gegenstandes an einen Empfänger

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ablieferung' trennt man wie folgt:

  • Ab|lie|fe|rung
(Definition ergänzt von Amin am 12.03.2019)
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